
Erstattungsfähigkeit
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Seit 2012 dürfen Krankenkassen die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernehmen oder sich daran beteiligen. Viele tun das bereits – etwa die BKK ProVita und andere Berufskrankenkassen, Techniker Krankenkasse, HEK, Knappschaft inkl. Seekasse, etc.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Bietet diese die Kostenübernahme für Heuschnupfenmittel DHU an, müssen Sie nur das grüne Rezept beziehungsweise das Privatrezept Ihres Kassenarztes und den Original-Kaufbeleg bei Ihrer Kasse einreichen.
Eine Liste der Krankenkassen, die homöopathische Medikamente erstatten, finden Sie hier als PDF.
Kostenerstattung bei Kindern
Bei Kindern ist die Erstattung für homöopathische Medikamente sogar unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sind: Apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel werden für Kinder unter zwölf Jahren grundsätzlich erstattet, wenn sie von einem Arzt mit Kassenzulassung verschrieben wurden. Sprechen Sie Ihren Kinderarzt einfach darauf an.


